Wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs
1998 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: EuGH, Az.: C-180/98 bis C-184/98In
einem wichtigen Urteil entschied der Europäische Gerichtshof, dass niedergelassene
Ärzte Unternehmer sind, dass ihre Rentenfonds - sie entsprechen unseren Ärzteversorgungen
- ebenfalls Unternehmen sind und als solche in den Wettbewerb eingreifen können.
Solange sie diese beherrschende Stellung nicht missbräuchlich ausnutzen, würden
sie nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen.
Fazit: Ärzte, KVen, Krankenkassen, Ärzteversorgungen – alle sind Unternehmen
nach europäischem Recht.