Resolution zum Gesundheitsreformgesetz

Ärzteverbände fordern Grundrechte ein

1999 +++ BAO, Hartmannbund, Vertragsärztliche Bundesvereinigung

Die unterzeichnenden Verbände fordern hiermit das Deutsche Parlament und den Bundesrat auf, bei der anstehenden Gesundheitsreform die Grundrechte der Ärzte und Patienten/innen zu berücksichtigen.

 

Grundrecht auf Berufsfreiheit

Als Freiberufler steht den Ärzten das Recht auf Niederlassungsfreiheit in Deutschland und Europa zu.

Das Recht wird durch Zulassungsbeschränkungen zur vertragsärztlichen Versorgung (Eintrittsalter 55 Jahre, Höchstaltersgrenze 68 Jahre) eingeschränkt.

Berufsfreiheit des Arztes bedeutet u.a. Therapiefreiheit.

Dieses Recht wird eingeschränkt, wenn der Arzt für 90 % der Bevölkerung, nämlich die gesetzlich Versicherten, nur bestimmte Arzneien der Positivliste verschreiben kann.

Berufsfreiheit des Arztes besagt auch, daß das Morbiditätsrisiko der Bevölkerung bei den Krankenkassen liegen muß und nicht bei den Ärzten.

Die freiberuflich tätigen Ärzte sind keine Erfüllungsgehilfen der mittelbaren Staatsverwaltung (KVen, Krankenkassen) und müssen deshalb das Morbiditätsrisiko ihrer Patienten nicht übernehmen.

Berufsfreiheit bedeutet das Recht des Arztes auf angemessene Vergütung.

Es ist ein Mißbrauch des ärztlichen Berufsethos durch den Staat, wenn dieser ärztliche Leistungen zu nicht-kostendeckenden Vergütungen z.B. beim Ambulanten Operieren verlangt.

Berufsfreiheit bedeutet ein Recht auf Qualitätsarbeit.

Wenn Qualitätsarbeit nicht angemessen vergütet wird, werden die Vertragsärzte gezwungen, den Umfang und die Qualität ihrer Leistungen der Vergütung anzupassen.

 

Grundrecht auf Eigentum

Das Grundgesetz garantiert den Schutz des Eigentums und der Erbrechte.

Das Recht wird durch die Einschränkung des Verkaufs von Vertragsarztpraxen sowie die Festlegung der Altersgrenze von Vertragsärzten eingeschränkt.


Grundrecht auf persönliche Freiheit der Bürger

Die Würde des Menschen schließt auch das Recht auf freie Arztwahl und das Recht auf die Wahl von Medikamenten ein.

Das Reformgesetz beschränkt die freie Arztwahl und die Wahl eines Großteils der Medikamente auf die angebotenen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Alle Leistungen außerhalb des Angebots der GKV müssen von den gesetzlich Versicherten privat bezahlt werden, auch wenn sie medizinisch sinnvoll und notwendig sind. Die Versicherten müssen also auch den sog. "Kassenanteil" an den notwendigen Leistungen selbst übernehmen und werden gezwungen, entweder das in ihren Augen mindere Angebot der Gesetzlichen Krankenversicherung zu akzeptieren oder auch den "Kassenanteil" an notwendigen Leistungen, den sie mit ihrem Mitgliedsbeitrag schon bezahlt haben, zu übernehmen. Sie müssen also einen Teil der medizinisch notwendigen Leistungen doppelt bezahlen.

Das Recht auf freie Arztwahl wird außerdem eingeschränkt, wenn Bürger vor dem Besuch eines Facharztes die Zustimmung eines Hausarztes einholen müssen.

Die Würde des Menschen schließt den persönlichen Datenschutz ein.

 

Fazit

Sollte der Gesetzesentwurf Gesundheitsreform 2000 in der jetzigen Fassung Gesetz werden, würde dieses bedeuten:

Fast allen Deutschen, nämlich 90 % der Bevölkerung, wird in unserem staatlich verwalteten Gesundheitssystem vorgeschrieben, wie hoch die Ausgaben für Gesundheit sein dürfen. Dabei haben die Versicherten nicht die Möglichkeit, für medizinisch notwendige Leistungen außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung Erstattung eines sog. Kassenanteils zu erhalten. Eine solche Einschränkung mag für freiwillig eingegangene Versicherungen rechtens sein, aber nicht für 90 % der Bevölkerung, die noch dazu überwiegend zwangsversichert ist.

Den Kassenärztlichen Vereinigungen wird das Recht abgesprochen, sich für die Interessen der Kassenärzte einzusetzen; ihre demokratischen Einrichtungen werden durch staatlich vorgegebene Strukturen ersetzt. Der staatliche Sicherstellungsauftrag wird weitgehend auf die demokratisch nicht legitimierten Krankenkassen übertragen. Diese Ausdehnung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu einer "Volksversicherung" für 90 % der Bevölkerung entspricht nicht verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Das Gesundheitsreform-Gesetz in der vorgelegten Form wird die Grundrechte der Ärzte und Bürger verletzen.

 

Unterzeichnende Verbände:

Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg:

Präsident des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren e.V. -BAO-

Sterntorbrücke 3, 53111 Bonn


Dr. med. Joachim F. Treppmann:

Vorsitzender der Vertragsärztlichen Bundesvereinigung V.B.V., Arbeitsgemeinschaft der VV'en

Lindenstraße 9, 41515 Grevenbroich


Dr. med. Hans-Jürgen Thomas:

Vorsitzender des Hartmannbundes, Verband der Ärzte Deutschlands e.V.

Godesberger Allee 54, 53175 Bonn