Ambulantes Operieren im Krankenhaus teurer

Ausgaben der Krankenkasse pro Operation im Krankenhaus viermal so hoch wie in den Praxen

2000 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: ambulant operieren 4/2000, 171-172

In der Drucksache 14/3975 des Deutschen Bundestages – 14. Wahlperiode sind Anfragen der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU) und Antworten des Staatssekretärs Erwin Anton Jordan, Bundesministerium für Gesundheit BMG, vom 28. Juli 2000 abgedruckt. Die Ausgaben für Ambulantes Operieren stiegen in den Jahren 1993 bis 1999 sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis (Tab. 1, Abb. 1).

Tab.1

Abb. 1

Die Zahl der Leistungsfälle des Ambulanten Operierens ab 1996 (Beginn der Erfassung) bis 1998 (die Ergebnisse des Jahres 1999 liegen noch nicht vor) war ebenfalls steigend sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis. Die grafische Darstellung (Tab. 2, Abb. 2) macht deutlich, dass der Fallanstieg überwiegend im Praxisbereich stattfand. Im Krankenhausbereich wurden etwa 3 % aller ambulanten Operationen durchgeführt.

Tab. 2

Abb. 2

Aus obigen Daten lassen sich die Ausgaben pro Fall für die Jahre 1996 bis 1998 kalkulieren (Tab. 3, Abb. 3). Danach stiegen die Ausgaben pro Fall im Krankenhaus stetig, während die Ausgaben pro Fall im niedergelassenen Bereich sanken. Die Ausgaben pro Fall im Krankenhaus waren 1998 viermal so hoch wie die Ausgaben in der Praxis.

Tab. 3

Abb. 3

Fazit: Das Krankenhaus erhält viermal soviel pro ambulanten Operationsfall wie die Praxis. Diese Ungleichbezahlung ist nicht zu erklären. Man müsste das Spektrum der ambulanten Operationen kennen, um genau feststellen zu können, ob das OP-Spektrum in etwa gleichwertig ist. Nach aller Erfahrung werden jedoch im Krankenhaus nicht schwerere und größere Fälle operiert als in der Praxis.

Zu berücksichtigen ist auch, dass alle Ausgaben im Praxisbereich budgetiert sind und die Ausgaben im Krankenhausbereich nicht. Es ist deshalb zu befürchten, dass die vom Gesetzgeber gewollte gleiche Bezahlung für ambulante Operationen im Krankenhaus und in der Praxis substantiell unterlaufen wird. Vierfach höhere Ausgaben pro Fall sind nicht durch kleine Zifferntricksereien zu erklären. Das Bundesministerium für Gesundheit und die Krankenkassen – denn nur diese haben Einblick in die Vergütung der ambulanten Operationen am Krankenhaus – sind in der Pflicht, diese Ungleichheiten aufzuklären. Eine ungleiche Vergütung der ambulanten Operationen im Krankenhaus und in der Praxis ist gesetzeswidrig.