Ausgaben der Krankenkasse pro Operation im Krankenhaus viermal so hoch wie in den Praxen
2000 +++ Jost Brökelmann +++ Quelle: ambulant operieren 4/2000, 171-172In
der Drucksache 14/3975 des Deutschen Bundestages 14. Wahlperiode sind
Anfragen der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU) und Antworten des
Staatssekretärs Erwin Anton Jordan, Bundesministerium für Gesundheit
BMG, vom 28. Juli 2000 abgedruckt. Die Ausgaben für Ambulantes Operieren
stiegen in den Jahren 1993 bis 1999 sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis
(Tab. 1, Abb. 1).
Tab.1 Abb. 1 Die Zahl der Leistungsfälle des Ambulanten Operierens
ab 1996 (Beginn der Erfassung) bis 1998 (die Ergebnisse des Jahres 1999 liegen
noch nicht vor) war ebenfalls steigend sowohl im Krankenhaus als auch in der
Praxis. Die grafische Darstellung (Tab. 2, Abb. 2) macht deutlich, dass der
Fallanstieg überwiegend im Praxisbereich stattfand. Im Krankenhausbereich
wurden etwa 3 % aller ambulanten Operationen durchgeführt. Tab. 2 Abb. 2 Aus obigen Daten lassen sich die Ausgaben pro Fall für
die Jahre 1996 bis 1998 kalkulieren (Tab. 3, Abb. 3). Danach stiegen die Ausgaben
pro Fall im Krankenhaus stetig, während die Ausgaben pro Fall im niedergelassenen
Bereich sanken. Die Ausgaben pro Fall im Krankenhaus waren 1998 viermal so
hoch wie die Ausgaben in der Praxis. Tab. 3 Abb. 3 Fazit: Das Krankenhaus erhält viermal soviel
pro ambulanten Operationsfall wie die Praxis. Diese Ungleichbezahlung ist
nicht zu erklären. Man müsste das Spektrum der ambulanten Operationen
kennen, um genau feststellen zu können, ob das OP-Spektrum in etwa gleichwertig
ist. Nach aller Erfahrung werden jedoch im Krankenhaus nicht schwerere und
größere Fälle operiert als in der Praxis. Zu berücksichtigen ist auch, dass alle Ausgaben im Praxisbereich
budgetiert sind und die Ausgaben im Krankenhausbereich nicht. Es ist deshalb
zu befürchten, dass die vom Gesetzgeber gewollte gleiche Bezahlung für
ambulante Operationen im Krankenhaus und in der Praxis substantiell unterlaufen
wird. Vierfach höhere Ausgaben pro Fall sind nicht durch kleine Zifferntricksereien
zu erklären. Das Bundesministerium für Gesundheit und die Krankenkassen
denn nur diese haben Einblick in die Vergütung der ambulanten
Operationen am Krankenhaus sind in der Pflicht, diese Ungleichheiten
aufzuklären. Eine ungleiche Vergütung der ambulanten Operationen
im Krankenhaus und in der Praxis ist gesetzeswidrig.