Deutsche Gerichte beschneiden Grundrechte der niedergelassenen Ärzte
2001 +++ Jost Brökelmann +++Mit ihren jüngsten Urteilen versuchen die höchsten deutschen Gerichte, den niedergelassenen Arzt zum rechtlosen Diener des Systems der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu machen.
So hat das Bundessozialgericht (BSG) am 14. März 2001 in mehrfacher Hinsicht Grundrechte der freiberuflich tätigen Ärzte verletzt:
Völlig unverständlich meint das BVerfG weiter: "Dabei spielt auch eine Rolle, dass der Vertragsarzt nicht nur die Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung trägt, sondern zugleich Sachwalter der Kassenfinanzen insgesamt ist." Es besteht überhaupt keine gesetzliche Basis für die Ansicht, dass der Vertragsarzt die Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung trägt. Allenfalls träfe dieses für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu. Noch absurder ist die Meinung des BVerfG, dass der Vertragsarzt der Sachwalter der Kassenfinanzen ist. Der Vertragsarzt hat weder einen Vertrag mit den Krankenkassen noch ist er Teil der Solidargemeinschaft der GKV. Als freiberuflich tätiger, niedergelassener Arzt erbringt er EBM-Leistungen für die KV. Aber der Versuch, ihn wegen seiner Grundhaltung (§1 Berufsordnung: "Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung") zu zwingen, für gesetzlich Versicherte auf eigene Rechnung Leistungen zu erbringen, ist schamloses Ausnutzen eines guten Berufsethos. Es ist Missachtung der Menschenwürde durch das oberstes deutsche Verfassungsgericht!
Das Sozialgericht Köln entschied jetzt, dass GKV-Mitglieder kein Anrecht auf eine bestimmte Art der Durchführung einer Operation, z.B. ambulant oder stationär, hätten (SG .../01). Offenbar kommt es bei der Kassenleistung nicht mehr auf die Qualität der Leistung oder den Wunsch der Patientin an, es muß nur noch die EBM-Leistungslegende erfüllt sein. Dieses Urteil macht deutlich, dass Kassenleistungen auch nach dem Urteil des SG Köln nur noch ausreichend sein müssen. Die Krankenkasse kann auch als Kassenleistung eine veraltete Operationsmethode mit längerem Krankenhausaufenthalt anbieten. Das Urteil etabliert und sanktioniert die Zweiklassenmedizin durch ein deutsches Sozialgericht und nimmt de facto den Kassenpatienten die freie Arztwahl.
Die europäischen Rechtsprechung steht im Gegensatz zur deutschen:
Im Gegensatz zur deutschen Regierung und zu deutschen Gerichten fördert das Neue Europa die Menschen- und Grundrechte und das freie Unternehmertum. Die Deutschen verteidigen dagegen ein (halb-) staatliches GKV-System. Der Grund für dieses Verhalten ist eindeutig: Alle Mächtigen des GKV-Systems wollen ihre Macht erhalten. Der Kampf um den Gesundheitsmarkt ist entbrannt: Behält der deutsche Staat die Macht über den 260 Milliarden-Markt? Oder geht die Macht über an die Bürger, was mehr Freiheiten, aber auch mehr Eigenverantwortung bedeutet? Was wollen wir Europäer: Bevormundung durch nationalstaatliche Planung - oder freie Arztwahl, freie Therapiewahl, Freiberuflichkeit d. h. Unabhängigkeit des Arztes in ganz Europa? Wir stehen mitten in einem Kampf um unsere Freiheiten!