Private KVen als Interessenvertretung der Ärzte
2003 +++ Jost Brökelmann +++ 20. März 2003Sehr
geehrte Damen und Herren,
in seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 hat Bundeskanzler
Schröder gesagt:
"Der Staat muss deshalb helfen beim Abbau von Verkrustungen. Und er muss
mehr Wettbewerb im System zulassen und fördern. Er muss kostentreibende
Monopolstrukturen beseitigen. Hierzu
gehört auch dass Vertragsmonopol der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Es hat sich überlebt. Wir werden den Krankenkassen endlich ermöglichen,
Einzelverträge mit Ärzten abzuschließen."
Die KVen haben, um mit ihrem Geschäftsführer der KBV Dr. Hess zu sprechen,
ein janusköpfiges Aussehen: Sie sind Staatsdiener und zugleich
Interessenvertreter eines freien Berufes. Der Staat fordert immer eindringlicher,
dass die KVen als Institutionen des öffentlichen Rechts ausschließlich
dem Staat dienen dürfen, also Vollzugsorgane des Staates werden. Der neueste
Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform (GMG) sieht deshalb für die "geschrumpften"
KVen nur staatliche Aufgaben vor und schließt die überwiegende Zahl
der Fachärzte für die Zukunft aus der KV aus.
Die KVen sind über viele Jahre von den Kassenärzten durch ihre Mitgliedsbeiträge
aufgebaut worden, sie gehören mit ihrer Organisation, ihren Immobilien
und sonstigen Anlagen der Gemeinschaft der Kassenärzte. Wenn der Staat
uns Kassenärzte mehrheitlich nicht mehr als Vertragsärzte
für das Gesundheitssystem haben will und uns in unsere Freiberuflichkeit
entlässt, sollte der Staat den Sicherstellungsauftrag der KVen zurückzunehmen.
Wir Kassenärzte sollten gleichzeitig unsere KVen zu unserer "privaten"
Interessenvertretung machen. Eine Übernahme des KV-Vermögens durch
den Staat käme einer Enteignung gleich.
Alle KV-Vorstände und Vertreterversammlungen mögen deshalb diskutieren,
dass die KVen die Interessenvertretung der Kassenärzte ohne staatliche
Bindung werden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. J. Brökelmann
Ehrenpräsident des BAO