Auszüge:
Die Vertreterversammlung der kassenärztlichen Bundesvereinigung forderte die Bundesregierung und die Regierungskoalition aus SPD und Grünen mit Nachdruck auf, die in Deutschland bestehende freie Arztwahl der Versicherten und der Kassen unter kassenübergreifend zugelassenen Vertragsärzten auch für die fachärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten.
Es mag für Teile der Politik und der Krankenkassen sowie für die Gewerkschaften unbequem sein, sich mit einer ihrem direkten Einfluss entzogenen ärztlichen Selbstverwaltung freiberuflicher Vertragsärzte in der Ausgestaltung des Gesundheitswesens auseinander setzen zu müssen. Das rechtfertigt es jedoch nicht, den im Interesse der Versicherten gesetzlich geschaffenen kassenübergreifenden Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen bis hin in die Agenda des Bundeskanzlers öffentlich gezielt als "Vertragsmonopol" zu diskreditieren und ihn durch ein marktwirtschaftliches Einkaufsmonopol der AOK als größter regionaler Einzelkasse zu ersetzen.
Es ist für die Vertreterversammlung insbesondere nicht hinnehmbar, wenn der jetzige Gesetzentwurf der Regierungskoalition
· die freiberufliche wohnortnahe Tätigkeit niedergelassener Vertragsfachärzte und -psychotherapeuten mittelfristig abschaffen und die fachärztliche Versorgung der Bevölkerung an Krankenhäuser und Gesundheitszentren konzentrieren will.
Es ist für den sozialversicherten Patienten unzumutbar
· die Wahl des für ihn geeigneten Facharztes nicht mehr unter den Kriterien Wohnortnähe und Qualität treffen zu können, sondern darauf angewiesen zu sein, dass der Arzt seiner Wahl einen Vertrag mit seiner Krankenkasse hat und für die Dauer der notwendigen Behandlung behält.
Eigene konkret umsetzbare Vorschläge:
Sie zielen auf eine langfristige finanzielle Stabilisierung der GKV durch Erweiterung der Beitragsbemessungsbasis, Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen, Beseitigung der Verschiebebahnhöfe und auf eine differenzierte Vertragsgestaltung mit einem nebeneinander von Kollektiv- und Einzelverträgen ab.
J.B.