Der Arzt im Wandel der Gesellschaft

Ärzteschaft muss sich aus überkommenen öffentlich-rechtlichen Formen der sog. Selbstverwaltung lösen

2004 +++ F.-W. Kolkmann +++ Quelle: Ärzteblatt Baden-Württemberg 12/2004, Internet

Seit vielen Monaten erleben wir in der Bundesrepublik eine heftige, teilweise chaotisch geführte Debatte um weitere Reformen des Gesundheitswesens. Die Debatte dreht sich im Wesentlichen um neue Finanzierungsformen und Strukturfragen, also eigentlich um ökonomische Ziele. Eine Frage wird in der Diskussion weitgehend ausgeklammert, sie scheint sich gar nicht zu stellen. Nämlich die Frage, welche Art von Ärztin oder Arzt die Bevölkerung mit welcher Art von Medizin künftig versorgen wird.

Der Arzt als Botschafter der Humanität ist ein tradierter Zentralwert menschlicher und gesellschaftlicher Erwartungen und des offiziellen ärztlichen Selbstverständnisses. Nach diesem Selbstverständnis steht der Patient immer im Lebensmittelpunkt des Arztes. Das Arzt-/Patientenverhältnis ist heilig, der Arzt übt die Heilkunde als „Heilkünstler" aus, seine Medizin ist Zuwendungsmedizin.

Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus. Das tradierte, lieb gewordene Leitbild des nur dem Patientenwohl verpflichteten Arztes wird von einer nützlichkeitsbezogenen, von Sozialpolitikern und Ökonomen unterstützten Philosophie als nicht mehr zeitgemäß, überholt, ja fundamentalistisch angesehen. Konstitutionelle Merkmale des Arztberufes wie Verpflichtung auf Patienteninteressen, Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und Therapiefreiheit werden durch die Sozialgesetzgebung aufgehoben und wirtschaftlichen Interessen geopfert. Ärzte verstehen sich als Freiberufler. In der Realität sind sie aber längst, auch bei ihren ärztlichen Entscheidungen, abhängig von den Institutionen, in denen sie arbeiten, nachgeordnete Angestellte eines Krankenhauses oder einer Kassenärztlichen Vereinigung. Wobei sie, besonders im niedergelassenen Bereich, Restriktionen unterworfen sind, die sich kein anderer Freier Beruf auf Dauer gefallen lassen würde.

Ökonomische Interessen und das Sozialrecht sorgen für eine zunehmende Auflösung des freien Arztberufes im sozialstaatlichen Verwaltungsapparat. Für Patienten hat das Folgen. Denn der Arzt befindet sich in einem Widerspruch zwischen den Interessen des einzelnen Patienten und gesamtwirtschaftlichen Interessen. Die gesamtwirtschaftlichen Interessen, denen Ärzte zunehmend unterworfen sind, verlangen eine möglichst billige Medizin, weil die Ressourcen begrenzt sind und Beiträge, wie Lohnnebenkosten nicht steigen, sondern sinken sollen. Zwangsläufig kommt es zu einer Anpassung des im Individualfall medizinisch Gebotenen an das sozial Erwünschte. Dazu dienen Standards und Leitlinien, nach denen Ärzte behandeln sollen.

Diese Standards und Leitlinien, deren Qualität sich nach der Kassenlage richtet, werden in arztfremden Gebieten erarbeitet. Eine standardisierte Medizin geht von einem falschen Menschenbild aus. Sie setzt den standardisierten Menschen voraus, und den gibt es nicht. Sie ist deshalb letztlich inhuman. Sie macht aus Ärzten Ingenieure. Die Politik erhofft sich von mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen finanzielle Entlastungen. Dabei wird übersehen, dass Wettbewerb immer auf eigenes Wachstum und Verdrängung der Konkurrenz, auf Marktbereinigung zu Gunsten des eigenen Produktes und der eigenen Firma zielt.

Der Wettbewerb, den die Gesundheitsökonomie fördern will, geht von Nachfragekartellen der Krankenkassen aus, die sich die schwächsten Anbieter aussuchen sollen. Dieser Wettbewerb orientiert sich nicht an „Kundenzufriedenheit" und Qualität, sondern am Preis der Leistung. Der billigste Anbieter soll den Zuschlag erhalten. Dabei wird gerne verdrängt, dass mit dem Preis selbstverständlich auch die Qualität sinken muss. Das erwünschte Resultat ist eine Art von Discountermedizin bzw. Billigmedizin. Die sog. freiberufliche Selbstverwaltung der Ärzteschaft hat nicht die Kraft, die zunehmende Auflösung des freien Arztberufes mit ihren Folgen für die Patienten aufzuhalten. Insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen sind voll in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung integriert und nur noch Erfüllungsgehilfen für sozialstaatliche Vorgaben.

Die Ärztekammern sind fast bedeutungslos geworden und ohne Einfluss. Ihre Funktionen sind weitgehend auf sozialstaatliche Institutionen übergegangen. Die Ärzteschaft, aber auch die Gesellschaft werden sich entscheiden müssen. Will man sich in abhängiger Stellung mit der Verwaltung und Erfüllung ökonomischer Vorgaben arztfremder Gremien zufrieden geben und eine standardgemäße, öffentlich-rechtliche Medizin nach Kassenlage betreiben, verbunden mit einem eindimensionalen, im Grunde inhumanen Menschenbild? Oder soll die alte Idealvorstellung vom freiberuflichen, in seinen Entscheidungen nur dem Patienten verpflichteten Arzt wiederbelebt werden? Das wird nur möglich sein, wenn sich die Ärzteschaft aus überkommenen öffentlich-rechtlichen Formen der sog. Selbstverwaltung – Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen – löst und nach anderen Formen einer freiheitlichen und freiwilligen Selbstverwaltung sucht.