Staatlich geduldeter Rechtsbruch

EuGH-Entscheidung zu Arbeitszeiten im Krankenhaus

2004 +++ Hans-Peter Doepner +++ Quelle: Deutsches Ärzteblatt 13. Febr. 2004, A 386-389

Die EU-Kommission hat wegen der Verletzung des Stabilitätspaktes gegen Deutschland und Frankreich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeleitet. Das ist richtig und korrekt.

Eine andere Frage ist es, wie innerhalb der Europäischen Union (EU) mit Gesetzen und Gerichtsurteilen umgegangen wird und ob den Richtern des EuGH ausreichend Respekt entgegengebracht wird. Es geht um die Arbeitszeiten und Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern, bei Feuerwehren und Rettungsdiensten. Gerichtsurteile, die der Politik passen, werden umgesetzt, missliebige Entscheidungen ignoriert.

Enttäuschend ist besonders, dass sich die Ärzteschaft gegenseitig attackiert, anstatt geschlossen zu handeln. Warum kam und kommt von den Chefärzten keine Unterstützung? Es wäre Aufgabe der Chefärzte und der Verwaltung mithin gerade auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Öffentlichkeit und Politik zu verdeutlichen, dass gute und innovative Medizin Geld kostet und bezahlt werden muss, wenn man sie will. Qualität steigern, Bürokratie maximieren, Zuwendung und Zeit für den Patienten und zugleich das Personal minimieren – das kann sich nicht vereinen lassen.

Recht nach Kassenlage, der Rechtsstaat als Einbahnstraße. Ein Staat, der peinlich genau die Einhaltung von Bauordnungen, Vorschriften und Gesetzen verlangt, fühlt sich selbst daran nicht gebunden – eine beunruhigende Entwicklung.