Bundesärztekammer legt Reformkonzept für GOÄ vor

Keine Einsparungen auf dem Rücken der Ärzte

2004 +++ Renate Hess +++ Quelle: Deutsches Ärzteblatt 5. März 2004, A616

Auszüge:

Die Finanzminister der Länder versuchen mit aller Macht, Einsparungen auf dem Rücken der Ärzte und zugleich der beihilfeberechtigten Beamten zu erzielen. Die Eliminierung der Privatliquidation im Krankenhaus und ihr Ersatz durch pauschale Vergütungsformen wird die Attraktivität der wahlärztlichen Behandlungen im Krankenhaus beseitigen, weil Anreize für dieses Zusatzangebot entfallen.

Die Initiativen der Finanzminister ... nehmen offensichtlich nicht zu Kenntnis, dass die Ärzteschaft seit der Generalreform der GOÄ im Jahr 1982 nur zweimalige Punktwertanhebungen – 1988 um zehn Prozent, 1996 um 3,6 Prozent – für den Zeitraum von mehr als 20 Jahren erhalten hat.

Fachübergreifende Fallpauschalen, wie in DRGs oder DRG-EBM-Fallpauschalenkonzept, sind als Abrechnungsgrundlage für das privatärztliche Behandlungsverhältnis nicht geeignet.

Die Leistungspositionen des Gebührenverzeichnisses werden auf der Grundlage eines international anerkannten Klassifikationssystems (OPS-301, ICPM) definiert.