Bundessozialgericht weist Klage ab: Monopol der Berufsgenossenschaften verstößt nicht gegen Europarecht

BSG will die Frage nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen

2006 +++ Bundessozialgericht (BSG) +++ Quelle: ambulant operieren 2/2006, 82 (Aktenzeichen B 2 U 34/05 R)

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat im Mai eine Klage gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung abgewiesen. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der die Berufsgenossenschaften abschaffen wollte. Die Klage war zuvor schon vom Sozialgericht Mannheim und vorn Landessozialgericht Baden-Württemberg abgewiesen worden.

Nach Ansicht des Gerichts bieten die einschlägigen Regelungen des Europarechts keine Grundlage, nur in Deutschland das öffentlich-rechtliche System der Berufsgenossenschaften abzuschaffen. Auch hält das Bundessozialgericht es nicht für notwendig, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz kann das BSG nicht erkennen. Mit diesem Urteil bestätigt das BSG seine bisherige Rechtsprechung. Zuletzt hatte das Gericht vor drei Jahren das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherung als europarechtskonforrn beurteilt.

Interessensverbände und Anwaltskanzleien (...) versuchten (...), deutsche Sozialgerichte zu einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zu bewegen und so das Unfallversicherungsmonopol der Berufsgenossenschaften über den Umweg des Europarechts auszuhebeln.