Freiberufliche Strukturen ambulanter Operateure und Anästhesisten könnten demnächst wieder an die Kliniken angegliedert werden
Fazit:
Die Vertragsärzte müssen als höchst-richterlich anerkannte Freiberufler
selbst Bedingungen festlegen, unter denen sie für das
Gesetzliche Gesundheitssystem arbeiten wollen
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